Das „Einlösen” von Sklaven

  • Handel

Während der Besiedlungsphase von Kap Verde und den zwei drauffolgenden Jahrhunderten bestand der Handel hauptsächlich aus dem „Einlösen” von Sklaven in der so genannten Gegend der „Flüsse von Guinea” (Senegal, Bezeguiche, Recife, Portudale, Joala, Barbacins, Gambia, Casamansa, S. Domingos, Grande, Bijagós und Nuno), die heute in etwa dem geographische Gebiet von Senegal, Guinea-Bissau, der Republik von Guinea und von Sierra Leone entspricht.

In der ersten Zeit nach der Entdeckung der Inseln in 1460 und bevor die Donataren (António da Noli e Diogo Afonso) ab 1462 mit der Besiedlung anfingen, begann man mit der Viehhaltung (Ziegen, Schafe und Rinder), wie es schon immer in Gebieten wie die Inseln gehalten wurde, die keine natürlichen Überlebensmittel bereitstellen.

Durch eine königliche Charta von 1466 übertrug D. Afonso V. den „Bewohnern” (moradores) von Kap Verde (zu der Zeit nur auf Ribeira Grande beschränkt) das exklusive Recht „Schiffe auszurüsten” (armar navios), um eben diese Route der „Flüsse von Guinea” zu befahren. Dort bestand der Handel darin, Sklaven „einzulösen”, die damals als einfacher „Teilebestand” der Handelstransaktion angesehen wurden.  Der Handel beinhaltet aber noch andere ergänzende Transaktionen, nämlich den Import von Reis und Mais, Grundnahrungsmittel der Sklaven, oder aber Elfenbein (1514 wurde der Import von 29 quintais [Gewichtseinheit von je 60 kg], darunter Fangzähne und Handwerksartikel wie Ketten, Salzfässern und Löffeln), Bernstein, Bohnen, Cousous, Körbe (balaios), tagaras, flache Holzschalen (gamelas), Leder, Stoffe, Zibetkatzen (gatos de algália)… Was das Gold anbetraf, das aus dem Fluss Cantor kam, so war es für den königlichen Gebrauch reserviert. 1472 verfasste D. Afonso V. eine zweite königliche Charta die, um das Geschäft seines Pächters Fernão Gomes zu schützen, das der moradores-armadores von Santiago bis Guinea beschränkte; ausgeschlossen waren Sierra Leone im Süden und die Gebiete jenseits von Arguim (Insel in Mauretanien) im Norden. Auch wurde der Sklavenkauf auf den eigenen Bedarf der Insel Santiago eingeschränkt, und jeglicher Sklavenexport war ausgeschlossen. D. Manuel soll auch für sich bestimmte Handelsvorrechte in Guinea beansprucht haben, aber offizielle Register bestätigen, dass diese Versuche, die Handelskapazität der Bewohner Santiagos einzuschränken, praktisch kaum eine Auswirkung hatten. Im Gegenteil: im Verlauf der 16. Jahrhunderts wurde eine ständig ansteigendes Kapazität registriert. Dies hat wahrscheinlich damit zu tun, dass diese Chartas zwischenzeitlich widerrufen wurde, was jedoch nicht belegt werden kann.

Das Privileg der Bewohner (freie Bürger) Schiffe auszurüsten, was Beamten der öffentlichen Verwaltung untersagt war, hatte zum Ziel, das sich Niederlassen in Santiago für die von Noli und Afonso zur Besiedlung von Kap einberufenen Siedler Verde attraktiv zu machen, was tatsächlich auch eintrat. Denn der Gewinn, den der Handel mit den Sklaven einbrachte, ermöglichte es den Bewohnern, ihre anfänglichen Unkosten, die beim Ausrüsten von Schiffen recht hoch lagen, schnell auszugleichen. Der Erfolg war so groß, dass die Adeligen, die öffentliche Ämter innehielten,  königliche Maßnahmen ignorierten und skrupellos die Macht ihrer Funktionen ausnutzten, um selbst Negerschiffe auszurüsten und in Ribeira Grande unterstützende Geschäftsstellen aufzumachen.

Damit traten sie in einen öffentlichen Konkurrenzkampf mit der Klasse von Geschäftsleuten, die sich laut Gesetz auf die freien Bürger beschränken sollte.

Während der Besiedlungsphase von Kap Verde und den zwei drauffolgenden Jahrhunderten bestand der Handel hauptsächlich aus dem „Einlösen” von Sklaven in der so genannten Gegend der „Flüsse von Guinea” (Senegal, Bezeguiche, Recife, Portudale, Joala, Barbacins, Gambia, Casamansa, S. Domingos, Grande, Bijagós und Nuno), die heute in etwa dem geographische Gebiet von Senegal, Guinea-Bissau, der Republik von Guinea und von Sierra Leone entspricht.

In der ersten Zeit nach der Entdeckung der Inseln in 1460 und bevor die Donataren (António da Noli e Diogo Afonso) ab 1462 mit der Besiedlung anfingen, begann man mit der Viehhaltung (Ziegen, Schafe und Rinder), wie es schon immer in Gebieten wie die Inseln gehalten wurde, die keine natürlichen Überlebensmittel bereitstellen.

Durch eine königliche Charta von 1466 übertrug D. Afonso V. den „Bewohnern” (moradores) von Kap Verde (zu der Zeit nur auf Ribeira Grande beschränkt) das exklusive Recht „Schiffe auszurüsten” (armar navios), um eben diese Route der „Flüsse von Guinea” zu befahren. Dort bestand der Handel darin, Sklaven „einzulösen”, die damals als einfacher „Teilebestand” der Handelstransaktion angesehen wurden.  Der Handel beinhaltet aber noch andere ergänzende Transaktionen, nämlich den Import von Reis und Mais, Grundnahrungsmittel der Sklaven, oder aber Elfenbein (1514 wurde der Import von 29 quintais [Gewichtseinheit von je 60 kg], darunter Fangzähne und Handwerksartikel wie Ketten, Salzfässern und Löffeln), Bernstein, Bohnen, Cousous, Körbe (balaios), tagaras, flache Holzschalen (gamelas), Leder, Stoffe, Zibetkatzen (gatos de algália)… Was das Gold anbetraf, das aus dem Fluss Cantor kam, so war es für den königlichen Gebrauch reserviert. 1472 verfasste D. Afonso V. eine zweite königliche Charta die, um das Geschäft seines Pächters Fernão Gomes zu schützen, das der moradores-armadores von Santiago bis Guinea beschränkte; ausgeschlossen waren Sierra Leone im Süden und die Gebiete jenseits von Arguim (Insel in Mauretanien) im Norden. Auch wurde der Sklavenkauf auf den eigenen Bedarf der Insel Santiago eingeschränkt, und jeglicher Sklavenexport war ausgeschlossen. D. Manuel soll auch für sich bestimmte Handelsvorrechte in Guinea beansprucht haben, aber offizielle Register bestätigen, dass diese Versuche, die Handelskapazität der Bewohner Santiagos einzuschränken, praktisch kaum eine Auswirkung hatten. Im Gegenteil: im Verlauf der 16. Jahrhunderts wurde eine ständig ansteigendes Kapazität registriert. Dies hat wahrscheinlich damit zu tun, dass diese Chartas zwischenzeitlich widerrufen wurde, was jedoch nicht belegt werden kann.

Das Privileg der Bewohner (freie Bürger) Schiffe auszurüsten, was Beamten der öffentlichen Verwaltung untersagt war, hatte zum Ziel, das sich Niederlassen in Santiago für die von Noli und Afonso zur Besiedlung von Kap einberufenen Siedler Verde attraktiv zu machen, was tatsächlich auch eintrat. Denn der Gewinn, den der Handel mit den Sklaven einbrachte, ermöglichte es den Bewohnern, ihre anfänglichen Unkosten, die beim Ausrüsten von Schiffen recht hoch lagen, schnell auszugleichen. Der Erfolg war so groß, dass die Adeligen, die öffentliche Ämter innehielten,  königliche Maßnahmen ignorierten und skrupellos die Macht ihrer Funktionen ausnutzten, um selbst Negerschiffe auszurüsten und in Ribeira Grande unterstützende Geschäftsstellen aufzumachen.

Damit traten sie in einen öffentlichen Konkurrenzkampf mit der Klasse von Geschäftsleuten, die sich laut Gesetz auf die freien Bürger beschränken sollte.

Autoria/Fonte

Armando Ferreira

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